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Unsinnige Beschilderung Dollaner Str. zwischen Dünenpark und Kurve Turnhalle Grundschule

In Richtung Ortsausgang folgt wenige Meter nach Vorschriftzeichen Ende Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30km/h (STVO Nr. 274)
das Vorschriftzeichen zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h (STVO Nr. 274-53).

In Richtung Ortseingang folgt nach Vorschriftzeichen zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h (STVO Nr. 274-53)
das Vorschriftzeichen Beginn Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30km/h (STVO Nr. 274)

Vorschlag:
An jedem Ortseingangsschild von Binz
das Vorschriftzeichen Beginn/Ende Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30km/h (STVO Nr. 274) anbringen.
Dann ist die Verkehrsregelung eindeutig und zusätzlich werden jede Menge Schilder eingespart.

27.08.2021

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nn

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