Menübutton
Die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wird 2021 verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Anspruchsberechtigt sind demnach auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.
22.01.2021
Hochscrollen