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Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Darauf weist das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat (BMI) hin.
Um bestehende Risiken papierbasierter Lichtbilder, insbesondere durch Manipulation, auszuschließen, werden u.a. für Reisepässe und Personalausweise digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass nur noch bis zum 30.04.2025 im Einwohnermeldeamt papierbasierte Lichtbilder bei der Antragstellung dieser Dokumente eingereicht werden können.
Bürger*innen haben die Wahl, ob sie ein Lichtbild direkt in der Behörde oder durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister erstellen lassen. Das Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Welche Fotostudios oder Märkte zur Erstellung von digitalen Lichtbildern autorisiert sind, können Sie unter www.alfo-passbild.de überprüfen.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
Für die Bilderfassung im Einwohnermeldeamt wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragsteller*innen in anderer Weise zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links des Ministeriums des Inneren und für Heimat.
Quelle und Foto: Bundesministerium des Innern und für Heimat
11.04.2025 Allgemein
Jasmin SchösserZimmer 213 / 214Tel. +49 (0) 38393 / 374-39E-Mail
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