Menübutton
Die Gemeindewahlleiterin:
Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen bei der anstehenden Kommunal- und Europawahl per Urnen- oder per Briefwahl abgeben. Eine Manipulation des gesamten Wahlergebnisses durch einen Missbrauch der Briefwahl ist durch Vorkehrungen des Gesetzgebers ausgeschlossen.
Häufig gestellte Fragen zu den Briefwahlen:
Liegen die Wahlunterlagen offen in der Gemeinde?Bei uns in der Gemeindeverwaltung sehen Sie in einigen Büros leere vorgefaltete Stimmzettel. Diese sind im Falle eines Diebstahls ohne dazugehörige Wahlscheine unbrauchbar.
Welche Nummern auf den Unterlagen müssen übereinstimmen?
Übereinstimmen müssen: – Die Nummer auf dem gelben Wahlbrief mit der Nummer auf dem gelben Wahlschein– Die Nummer auf dem roten Wahlbrief mit der Nummer auf dem weißen WahlscheinDie Nummern auf dem gelben und dem roten Wahlbrief sind unterschiedlich? Keine Sorge. Es handelt sich um eine fortlaufende Nummer und da nicht jeder an jeder Wahl teilnehmen darf verschieben sich die Nummern.
Kann man sehen was ich gewählt habe?
Nein. Die Wahlhelfer öffnen den jeweils bunten Umschlag und vergleichen die Nummer auf dem Umschlag mit der Nummer auf dem Wahlschein darin. Stimmen beide Nummern überein ist der verschlossene Stimmzettelumschlag zugelassen.
Ihr verschlossener Stimmzettelumschlag (ohne Nummer, Name oder Ähnliches) kommt dann mit hunderten anderen verschlossenen Stimmzettelumschlägen in eine Urne bis ausgezählt wird.
Sind Briefwahlen leicht zu manipulieren?
Nein. Stimmzettel sind ohne dazugehörigen Wahlschein ungültig. Die Wahlscheine können nur über ein Fachprogramm gedruckt werden. Voraussetzung ist, dass Sie zur Wahl zugelassen sind. Der Zugriff ist streng limitiert.
So funktioniert die Briefwahl in Deutschland
28.05.2024 Allgemein
Tamara PampuchZimmer 112Tel. 038393 374-26E-Mail
Hochscrollen