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Die Gemeindevertretung ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde Ostseebad Binz. Die Mitglieder werden für fünf Jahre gewählt, zuletzt am 09.06.2024.
Sie ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat. Die Gemeindevertretung befasst sich, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, mit Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.
Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ostseebad Binz ist ein öffentlicher Ausschuss und setzt sich aus den 16 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern der Gemeinde Ostseebad Binz zusammen.
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