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Die Gemeindeverwaltung wird an den folgenden Tagen, ohne besondere Anordnung, beflaggt.
Ebenso wird bei den Bundestags- und Landtagswahlen beflaggt.
Beflaggungen an anderen Tagen (z. B. bei Besuchen von Vertretern anderer Staaten oder dramatischen aktuellen Ereignissen) werden durch das Büro des Bürgermeisters angeordnet.
Karsten SchneiderZimmer 116
Sindy KubowiczZimmer 115E-Mail
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