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Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Ein Stift vor einem gemalten Kreuz.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind das Kernstück direkter Demokratie auf kommunaler Ebene.

Bürgerbegehren

Als Bürgerbegehren wird der Antrag von Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung auf Durchführung eines Bürgerentscheides bezeichnet.

Ein Bürgerbegehren unterliegt vorgeschriebenen formalen Voraussetzungen. So ist er schriftlich an die Gemeindevertretung bzw. den Kreistag zu richten, muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage, eine Begründung und einen durchführbaren Kostendeckungsvorschlag enthalten. Der Kostendeckungsvorschlag muss die Angabe der Kosten und den Deckungsvorschlag umfassen. Zur Unterstützung der Unterbreitung eines durchführbaren Kostendeckungsvorschlages kann von den Akteuren eine Beratung durch die Gemeindeverwaltung bzw. den Landkreis in Anspruch genommen werden.

  • Ein Bürgerbegehren bedarf der Unterzeichnung von mindestens 10% der Bürgerinnen und Bürger (oder aber mindestens 4.000 Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises).

Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid trifft die unmittelbare Sachentscheidung der Bürgerinnen und Bürger, anstelle der gewählten Gemeindevertretung.

Ziel eines Bürgerentscheides können alle wichtigen Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde sein.

Der eigene Wirkungskreises beinhaltet Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde, das können z. B. Themen zu Kultur und Sport sein, aber auch Entscheidungen zu Abwasserbeseitigung, Schülerbeförderung, Feuerschutz, Schulhausbau oder Gemeindestraßen betreffen.

Angelegenheiten über die ein Bürgerentscheid nicht befinden darf, sind im § 20 Abs. 2 KV M-V aufgelistet und beinhalten z. B. den kommunalen Haushalt oder auch die innere Organisation und personelle Besetzung der Verwaltung.

Rechtsgrundlagen

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Allgemeine Verwaltung
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Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Tamara Pampuch
Zimmer 112
Tel. 038393 374-26
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Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
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