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Wahlen
Kommunalwahl

Landrats- und Bürgermeisterwahlen

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister oder die Landrätin oder der Landrat wird im Wahlgebiet von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleitung zu ziehende Los, wer für die Stichwahl zugelassen wird. Verzichtet jemand auf die Teilnahme an der Stichwahl, so tritt an diese Stelle die Person mit der nächsthöchsten Stimmenzahl.

Kreistags- und Gemeindevertreterwahlen

Die Gemeindevertretung ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Ostseebades Binz und wird alle fünf Jahre gewählt. Wahlgebiet ist entsprechend das gesamte Ortsgebiet der Gemeinde Ostseebad Binz.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber/innen auch unterschiedlicher Wahlvorschläge im Wahlkreis verteilt werden können.

Öffentliche Bekanntmachung: Zugelassene Wahlvorschläge

Öffentliche Bekanntmachung: Mitglieder Gemeindewahlausschuss

Öffentliche Bekanntmachung: 1. Sitzung Gemeindewahlausschuss

Öffentliche Bekanntmachung: Bildung Gemeindewahlausschuss

Öffentliche Bekanntmachung: Einreichung von Wahlvorschlägen

Ergebnisse der vergangenen Kommunalwahlen

Rechtsgrundlagen