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Wahlen
Landtagswahl

Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gehören zur Grundlage der demokratischen Ordnung in Deutschland. Wer wählt, nimmt großen Einfluss auf die Politik des Landes. Dieses gilt auch für die Bundesländer, denn der Wähler entscheidet mit seiner Stimme, wer regiert und wer die Gesetze in Mecklenburg-Vorpommern macht.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist gleichzeitig das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern. Er besteht aus insgesamt 71 Abgeordneten. Der Sitz des Landtages von M-V ist seit 1990 das Schweriner Schloss.

Die Wahl zum 9. Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern findet am

20. September 2026 statt.

  • Zur Landtagswahl hat jede/r Wähler/in zwei Stimmen:
    • eine Erststimme für eine/n Wahlkreisabgeordnete/n
    • eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei)
  • Die Legislaturperiode von Landtagswahlen beträgt fünf Jahre.

AKTUELLE INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN

Häufig gestellte Fragen zur Briefwahl:

Hier können Sie sich schon einmal vorab den Stimmzettel in Ruhe ansehen:

Korrektur Öffentliche Bekanntmachung: Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Wahlbekanntmachung

Online Beantragung

Wahlgebiet

Zum mecklenburg-vorpommerschen Landtag gehören seit 8. Januar 2015 nunmehr 36 Wahlkreise. Die Gemeinde Ostseebad Binz gehört zum Wahlkreis Nr. 34 Rügen II, mit neuem Namen:
Vorpommern-Rügen V.

Ergebnisse der letzten Landtagswahlen

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Wahlen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Gemeindewahlleiterin

Rita Küster
Zimmer 212
Tel. +49 (0) 38393 / 374-23
E-Mail

Stellv. Gemeindewahlleiterin

Tamara Pampuch
Zimmer 213
Tel. +49 (0) 38393 / 374-26
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung