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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen.
Bundesmeldegesetz
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Wer innerhalb der Gemeinde Ostseebad Binz eine neue Wohnung bezieht, hat sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde umzumelden.Die Ummeldung kann auch von einer schriftlich bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Jasmin SchösserZimmer 213 / 214Tel. +49 (0) 38393 / 374-39E-Mail
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