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Ausstellung vorläufiger Personalausweise und Reisepässe
Einwohnermeldestelle
Ausstellung vorläufiger Personalausweise und Reisepässe
Gebühr
Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
Bei Antragstellung in einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes zusätzlich 13,00 Euro
Bearbeitungszeit
sofort
Erforderliche Unterlagen
nur in Verbindung mit einem Personalausweis beantragbar.
Zusätzliche Hinweise
Ein vorläufiger Personalausweis ist
maximal 3 Monate gültig
. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Personalausweis mit einer neuen Seriennummer erstellt. Eine Verlängerung des alten (vorläufigen) Ausweises ist nicht möglich.
Ein vorläufiger Reisepass ist
maximal 1 Jahr gültig
.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
Wichtige Links
Auf anderen Websites
Informationen zum Personalausweis
Wichtige Dokumente
Fotomustertafel
Wegweiser
Öffnet die Detailinformationen
Allgemeine Verwaltung
Einwohnermeldestelle
Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz
Sachbearbeiterin
Jasmin Schösser
Zimmer 213 / 214
Tel.
+49 (0) 38393 / 374-39
E-Mail
Offizielle Sprechzeiten
Dienstag:
9:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
9:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung
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