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Eine amtliche Beglaubigung wird nur vorgenommen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde und die Beglaubigung bei einer Behörde vorgelegt werden soll, also Zeugnisse und Urkunden.
Beglaubigt werden:
Je nach Anzahl der zu beglaubigenden Schriftstücke oder Unterschriften entstehen Gebühren ab 2 Euro.
Das zu beglaubigende Dokument ist im Original und in Kopie vorzulegen. Optional ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig.
Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden, diese sind im Standesamt zu beantragen.
Nicht beglaubigt werden zudem:
§ 33 und § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz
Bundesministerium für Justiz
Jasmin SchösserZimmer 213 / 214Tel. +49 (0) 38393 / 374-39E-Mail
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