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Einwohnermeldestelle
Führungszeugnis beantragen

Beschreibung der Dienstleistung

Ein Führungszeugnis kann nur dort ausgestellt werden, wo die antragstellende Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen.

  • Privates Führungszeugnis (Beleg-Art N)
    Dieses dient als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme und wird direkt an den Antragsteller nach Hause versandt.
  • Behördliches Führungszeugnis (Beleg-Art O)
    Dieses wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt und dieser direkt zugesandt. Hier ist bei der Antragstellung die Behördenanschrift und der Verwendungszweck anzugeben. Es wird für die Arbeitsaufnahme bei einer Behörde benötigt oder wenn eine amtliche Erlaubnis, z. B. Gaststättenerlaubnis, beantragt wird.

    Der Antragsteller_in kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. Hierdurch ist mit einer verlängerten Bearbeitungszeit zu rechnen.
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Wer im Interesse eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes z. B. vom Arbeitgeber, von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen oder Sportvereinen für Minderjährige aufgefordert wird, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und vorzulegen, muss die schriftliche Aufforderung bei der Antragstellung vorlegen.
  • Europäisches Führungszeugnis
    Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Ein Europäisches Führungszeugnis wird beim Vorliegen der Voraussetzungen – je nach Antrag – sowohl als Privatführungszeugnis, als auch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bzw. als erweitertes Führungszeugnis erteilt.

Gebühr

  • 13,00 EUR für das private, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis.

Bearbeitungszeit

  • Durchschnittlich zwei Wochen für das private, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis, sowie durchschnittlich vier Wochen für das europäische Führungszeugnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

Quelle

Bundesamt für Justiz

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Einwohnermeldestelle

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Jasmin Schösser
Zimmer 213 / 214
Tel. +49 (0) 38393 / 374-39
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
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