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Ein Führungszeugnis kann nur dort ausgestellt werden, wo die antragstellende Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen.
Bundesamt für Justiz
Jasmin SchösserZimmer 213 / 214Tel. +49 (0) 38393 / 374-39E-Mail
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