Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen invers

Einwohnermeldestelle
Personalausweis beantragen

Deutsche Staatsangehörige, gemäß des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.

Die Beantragung eines Personalausweises sollte bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes durch persönliche Vorsprache erfolgen. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt.

Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen (vorläufigen) Reisepass besitzt.

Gebühr

  • Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 Euro
  • Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Zuschlag bei nicht zuständiger Behörde: 13,00 Euro
  • digitales Passfoto in der Meldebehörde: 6,00 €
  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Ändern der PIN in der Meldebehörde ( z.B. PIN vergessen ): gebührenfrei
  • Nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Bearbeitungszeit

  • Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Personalausweise in ca. zwei bis vier Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Identitätsdokument (z.B. bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass)
  • Geburtsurkunde (bei Beantragung des 1. Personalausweises)

Passbilder müssen seit dem 01.05.2025 digital vorliegen. 

Passbilder können weiterhin bei Fotografen erstellt werden, sofern dieser die Anforderungen an die Übermittlung der Bilder unterstützt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Fotografen, ob dort weiterhin Passbilder erstellt werden. 
Zusätzlich können Sie die Passbilder auch direkt in der Meldebehörde erstellen lassen. Ein Ausdruck der in der Meldebehörde erstellten Bilder erfolgt nicht.  

Zusätzliche Hinweise

Vor dem 16. Lebensjahr kann ein Personalausweis ausgestellt werden, jedoch bedarf dies der Antragstellung beider Elternteile, bzw. des Elternteils, welches die „Alltagssorge“ gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB für das Kind ausübt.

Rechtsgrundlagen

Quelle

Wegweiser

Das Logo des Fachbereichs Bürgerservice

Allgemeine Verwaltung
Einwohnermeldestelle

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Jasmin Schösser
Zimmer 213 / 214
Tel. +49 (0) 38393 / 374-39
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung