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Entgelt I Versicherungen
Schadenersatz bei KFZ-Haftpflichtschäden

Wem ein Kfz-Haftpflichtschäden entsteht, bei dem Fahrzeuge der Gemeinde beteiligt sind, kann Schadenersatzanspruch geltend machen. Anträge hierfür nimmt der Sachbereich Entgelt / Versicherungen entgegen. Ein Beispiel für einen Kfz-Haftpflichtschadensfall im Gemeindegebiet Ostseebad Binz liegt z.B. vor, wenn ein Fahrzeug der Feuerwehr beim Einsatz ein anderes Auto beschädigt hat.

Gebühr

  • kostenfrei

Bearbeitung

  • Antragsannahme sofort
  • Weiterleitung zum Kommunalen Schadenausgleich (KSA) 

Erforderliche Unterlagen 

  • Formloser schriftlicher Antrag oder ausgefüllte Antragsformulare (siehe Formulare)
  • Angaben zur Schadenörtlichkeit
  • Fotos der Schadenörtlichkeit, auch Skizzen oder ähnliches
  • Eigentumsnachweise (z.B. Kfz-Brief)
  • Polizeiliche Unterlagen (Dienststelle, Tagebuchnummer).

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Entgelt I Versicherungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Lucie Wahls
Zimmer 207
Tel. +49 (0) 38393 / 374-45
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung