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Wem ein Kfz-Haftpflichtschäden entsteht, bei dem Fahrzeuge der Gemeinde beteiligt sind, kann Schadenersatzanspruch geltend machen. Anträge hierfür nimmt der Sachbereich Entgelt / Versicherungen entgegen. Ein Beispiel für einen Kfz-Haftpflichtschadensfall im Gemeindegebiet Ostseebad Binz liegt z.B. vor, wenn ein Fahrzeug der Feuerwehr beim Einsatz ein anderes Auto beschädigt hat.
Lucie WahlsZimmer 207Tel. +49 (0) 38393 / 374-45E-Mail
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