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Entgelt I Versicherungen
Schadenersatz bei sonstigen Haftpflichtschäden

Bei sonstigen Haftpflichtschäden, deren Entstehen auf eine unzureichende Verkehrs- und Sicherungspflicht der Gemeinde zurückzuführen sind, kann Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Anträge hierfür nimmt der Sachbereich Entgelt I Versicherungen entgegen. Beispiele für Haftpflichtschadenfälle im Gemeindegebiet Ostseebad Binz können zum Beispiel Autoschäden auf Grund von Schlaglöchern in der Straße sein oder Schäden an Personen aufgrund von Unebenheiten oder Glätte auf den Gehwegen.

Gebühr

  • kostenfrei

Bearbeitung

  • Antragsannahme sofort
  • Weiterleitung zum Kommunalen Schadenausgleich (KSA) 

Erforderliche Unterlagen 

  • Formloser schriftlicher Antrag oder ausgefüllte Antragsformulare (siehe Formulare)
  • Genaue Angaben zur Schadenörtlichkeit
  • Fotos der Schadenörtlichkeit, auch Skizzen oder ähnliches
  • Eigentumsnachweise
  • polizeiliche Unterlagen (Dienststelle, Tagebuchnummer).

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Entgelt I Versicherungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Lucie Wahls
Zimmer 207
Tel. +49 (0) 38393 / 374-45
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung