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Bei sonstigen Haftpflichtschäden, deren Entstehen auf eine unzureichende Verkehrs- und Sicherungspflicht der Gemeinde zurückzuführen sind, kann Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Anträge hierfür nimmt der Sachbereich Entgelt I Versicherungen entgegen. Beispiele für Haftpflichtschadenfälle im Gemeindegebiet Ostseebad Binz können zum Beispiel Autoschäden auf Grund von Schlaglöchern in der Straße sein oder Schäden an Personen aufgrund von Unebenheiten oder Glätte auf den Gehwegen.
Lucie WahlsZimmer 207Tel. +49 (0) 38393 / 374-45E-Mail
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