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Allgemeine Verwaltung
Gewerbeamt

+++ ACHTUNG, dieser Sachbereich hat geänderte Sprechzeiten +++

Anzeigepflichtig bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde sind

1. der Beginn (Anmeldung)
2. die Verlegung (Ummeldung) oder
3. die Aufgabe (Abmeldung) eines selbständigen Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle sowie der Wechsel oder
4. die Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit (Ummeldung)

Für die Anzeigen sind die gemäß § 14 Abs. 4 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

    Wegweiser

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    Allgemeine Verwaltung
    Gewerbeamt I Fundbüro

    Jasmunder Straße 11
    18609 Ostseebad Binz

    Sachbearbeiterin

    Lisa Baumann
    Zimmer 210
    Tel. +49 (0) 38393 / 374-21
    E-Mail

    ACHTUNG, dieser Sachbereich
    hat geänderte Sprechzeiten

    Dienstag:
    09:00 – 12:00
    Donnerstag:
    09:00 – 12:00
    sowie nach vorheriger Vereinbarung