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Standesamt
Vor der Hochzeit

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird normalerweise von den Verlobten durch persönliche Vorsprache vorgenommen. Zuständig für die Eheanmeldung ist immer das Wohnsitzstandesamt.

Die Ehe kann bei jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, sofern ein freier Termin zur Verfügung steht. Das Standesamt, bei dem die Anmeldung der Eheschließung erfolgte, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind:

  • Die Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit, also der Vollendung des 18. Lebensjahres, eingegangen werden.
  • Bei Personen mit ausländischer Herkunft sind weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten. Diese erfragen Sie bitte im Vorfeld in Ihrem Wohnsitzstandesamt.

Wird kein Ehehindernis festgestellt, wird den Eheschließenden vom Wohnsitzstandesamt mitgeteilt, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist für das Standesamt, das die Eheschließung vornimmt, sechs Monate verbindlich.

Erforderliche Unterlagen

  • je erweiterte Meldebescheinigung (vom Wohnsitzmeldeamt)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (vom Geburtsstandesamt)
  • Personalausweiskopien (beidseitig)
  • evtl. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung)
  • evtl. Auszug aus dem Eheregister

Hinweise

  • Seit dem 01.07.1998 sind keine Trauzeugen mehr erforderlich, 2 Personen können aber gemäß §1312 BGB beteiligt werden.
  • Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern, soweit dies zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nötig ist.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Standesamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Standesbeamtin

Katrin Wildenhein
Zimmer 216
Tel. +49 (0) 38393 / 374-28
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung