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Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird normalerweise von den Verlobten durch persönliche Vorsprache vorgenommen. Zuständig für die Eheanmeldung ist immer das Wohnsitzstandesamt.
Die Ehe kann bei jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, sofern ein freier Termin zur Verfügung steht. Das Standesamt, bei dem die Anmeldung der Eheschließung erfolgte, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind:
Wird kein Ehehindernis festgestellt, wird den Eheschließenden vom Wohnsitzstandesamt mitgeteilt, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist für das Standesamt, das die Eheschließung vornimmt, sechs Monate verbindlich.
Personenstandsgesetz (PStG)
Katrin WildenheinZimmer 216Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
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