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Standesamt
Geburt

Liebe Mamas, liebe Papas,
liebe Eltern,

die Geburt Ihres Kindes ist ein bedeutendes Ereignis. Wir möchten Ihnen Wissenswertes rund um die ersten behördlichen Anmeldungen Ihres Kindes mit auf den Weg geben. Die Anmeldung Ihres Kindes muss innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt im Krankenhaus oder persönlich beim Standesamt erfolgen. 

Eine schwangere Frau.

Wenn Sie in einer Klinik entbunden haben, erfolgt die Übermittlung der Geburtsanzeige durch das Krankenhaus. Bei Hausgeburten und bei Geburten in Geburtshäusern müssen Sie die Geburt Ihres Kindes mit der ausgefüllten Geburtsanzeige persönlich beim zuständigen Standesamt anmelden.

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Standesamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Standesbeamtin

Katrin Wildenhein
Zimmer 216
Tel. +49 (0) 38393 / 374-28
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung