Menübutton
die Geburt Ihres Kindes ist ein bedeutendes Ereignis. Wir möchten Ihnen Wissenswertes rund um die ersten behördlichen Anmeldungen Ihres Kindes mit auf den Weg geben. Die Anmeldung Ihres Kindes muss innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt im Krankenhaus oder persönlich beim Standesamt erfolgen.
Wenn Sie in einer Klinik entbunden haben, erfolgt die Übermittlung der Geburtsanzeige durch das Krankenhaus. Bei Hausgeburten und bei Geburten in Geburtshäusern müssen Sie die Geburt Ihres Kindes mit der ausgefüllten Geburtsanzeige persönlich beim zuständigen Standesamt anmelden.
Katrin WildenheinZimmer 216Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
Hochscrollen