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Die Gemeinde Ostseebad Binz zahlt für Neugeborene ein Begrüßungsgeld in Höhe von 400,00 €. Dieses ist einkommensunabhängig und wird als einmalige Zuwendung bargeldlos gezahlt. Es dient ausschließlich zur finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit einer Geburt.
Voraussetzung für die Gewährung des Begrüßungsgeldes ist, dass die Kindesmutter im Zeitraum von 6 Monaten vor der Geburt des Kindes selbst ununterbrochen mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Binz gemeldet ist und sich in diesem Zeitraum nachweislich hier aufgehalten hat.
Tel: +49 (0) 38393 / 374-0Fax: +49 (0) 38393 / 2389E-Mail
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Anja RamthunZimmer 211Tel. +49 (0) 38393 / 374-24E-Mail
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