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Geburt
Begrüßungsgeld für Binzer Neugeborene

Die Gemeinde Ostseebad Binz zahlt für Neugeborene ein Begrüßungsgeld in Höhe von
400,00 €. Dieses ist einkommensunabhängig und wird als einmalige Zuwendung bargeldlos gezahlt. Es dient ausschließlich zur finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit einer Geburt.

Voraussetzung für die Gewährung des Begrüßungsgeldes ist, dass die Kindesmutter im Zeitraum von 6 Monaten vor der Geburt des Kindes selbst ununterbrochen mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Binz gemeldet ist und sich in diesem Zeitraum nachweislich hier aufgehalten hat.

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Kindertagesstätten
Schulen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Tel: +49 (0) 38393 / 374-0
Fax: +49 (0) 38393 / 2389
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Sachbearbeiterin

Anja Ramthun
Zimmer 211
Tel. +49 (0) 38393 / 374-24
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Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung