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Geburt
Information zu Elternzeit & Elterngeld

Elternzeit

Elternzeit können Eltern in Anspruch nehmen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dazu zählen neben Voll- und Teilzeitbeschäftigung auch Ausbildung und Heimarbeit. Die Elternzeit ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeitszeit nach der Geburt Ihres Kindes für maximal 3 Jahre zu reduzieren bzw. Ihre Arbeit ganz zu unterbrechen. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt während der Elternzeit bestehen. Ausgenommen sind befristete Beschäftigungen, die innerhalb der Elternzeit enden.

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber beantragt und von diesem auch genehmigt werden. Sie als Eltern haben jedoch grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf maximal 3 Jahre Elternzeit, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gewähren muss.

Eltern von nach dem 1.7.2015 geborenen Kindern können ihre Elternzeit in bis zu 3 Teilabschnitte aufteilen. Ein Anteil von bis 24 Monaten Elternzeit darf aus den ersten 3 Lebensjahren des Kindes übernommen und später – vor dessen 8. Geburtstag – genutzt werden.

Beide Elternteile können zeitgleich, überlappend oder nacheinander Elternzeit nehmen. Nicht beanspruchte Elternzeit kann jedoch nicht auf den Partner übertragen werden. Während der Elternzeit können Sie maximal 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten und Sie sind pflicht- oder familienversichert.

Elternzeit, die Sie innerhalb der ersten 3 Lebensjahre Ihres Kindes beanspruchen möchten, müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich einreichen. Ihre Elternzeit nach dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Sobald Ihr Antrag vom Arbeitgeber entgegengenommen wurde, gilt der Kündigungsschutz bis zum Ende der gewährten Elternzeit.

Elterngeld

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es in Deutschland das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), worin der Bezug des sogenannten Elterngeldes geregelt wird. Seither können Eltern nach der Geburt ihres Kindes (egal, ob es das erste, zweite oder fünfte ist) Elterngeld beziehen, um ihre Einkommensausfälle auszugleichen, wenn sie für die Kindererziehung ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren. 

Basis-Elterngeld

Das einkommensabhängige Elterngeld steht einem Elternteil grundsätzlich für 12 Monate zur Verfügung. Bezieht auch der Partner für mindestens 2 Monate Elterngeld, dann erhöht sich der gemeinsame Anspruch auf 14 Monatsbeiträge. Die Aufteilung der Elterngeldmonate ist dabei den Eltern überlassen und kann individuell entschieden werden (z. B. Mutter 10 Monate / Vater 2 Monate oder Mutter und Vater je 7 Monate oder Mutter 8 Monate / Vater 6 Monate).

Zuständige Behörde

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Versorgungsamt (Vorpommern-Rügen)
Elterngeld
Frankendamm 17
18439 Stralsund

Bürgertelefon +49 (0) 3831 2697-59836
Telefax +49 (0) 3831 2697-59844
E-Mail elterngeld.stralsund@lagus.mv-regierung.de

Rechtsgrundlagen