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Wird Ihr Kind in der Gemeinde Ostseebad Binz geboren, ist das Standesamt Binz zuständig.
Für weitere Informationen setzen Sie sich gern telefonisch mit uns in Verbindung.
Gemäß § 1 der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Mecklenburg –Vorpommern (Kost VO IM M-V) vom 24. April 2007 GVOBL M-V, geändert vom 08. Oktober 2021, werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben. Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben, für jede weitere 7,50 Euro. Gebührenfrei werden einmalig zweckgebundene Geburtsbescheinigungen (Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld) ausgestellt.
Personenstandsgesetz (PStG)
Katrin WildenheinZimmer 216Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
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