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Geburt
Beurkundung Geburt

Wird Ihr Kind in der Gemeinde Ostseebad Binz geboren, ist das Standesamt Binz zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften der Eltern & evtl. Geschwister
  • evtl. Eheurkunde

Für weitere Informationen setzen Sie sich gern telefonisch mit uns in Verbindung.

Gebühren

Gemäß § 1 der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Mecklenburg –Vorpommern (Kost VO IM M-V) vom  24. April 2007 GVOBL M-V, geändert vom 08. Oktober 2021, werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben. Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben, für jede weitere 7,50 Euro. Gebührenfrei werden einmalig zweckgebundene Geburtsbescheinigungen (Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld) ausgestellt.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Standesamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Standesbeamtin

Katrin Wildenhein
Zimmer 216
Tel. +49 (0) 38393 / 374-28
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung