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Standesamt
Nachbeurkundung

Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?

Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des derzeitigen bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.

Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

  • Bei Geburt – Die Person, deren Geburt im Ausland nachbeurkundet werden soll, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Bei Tod – Der Verstorbene muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Bei Eheschließung – Einer der Ehegatten muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Gebühr

Gemäß § 1 der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Mecklenburg –Vorpommern (Kost VO IM M-V) vom  24. April 2007 GVOBL M-V, geändert vom 08. Oktober 2021, werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben. Für die Nachbeurkundung werden Gebühren je nach Aufwand von 90 Euro bis 145 Euro berechnet.

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Standesamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Standesbeamtin

Katrin Wildenhein
Zimmer 216
Tel. +49 (0) 38393 / 374-28
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung