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Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?
Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des derzeitigen bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.
Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Gemäß § 1 der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Mecklenburg –Vorpommern (Kost VO IM M-V) vom 24. April 2007 GVOBL M-V, geändert vom 08. Oktober 2021, werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben. Für die Nachbeurkundung werden Gebühren je nach Aufwand von 90 Euro bis 145 Euro berechnet.
in AusschreibungZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
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