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Standesamt
Sterbefall

Beurkundung eines Sterbefalles

Der Tod eines Menschen, welcher in der Gemeinde Ostseebad Binz verstorben ist, muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag persönlich angezeigt werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, 
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet.

Mit der Anzeige kann auch ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

Ausländische Urkunden müssen ggf. beglaubigt sowie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beurkundung benötigt das Standesamt folgende Unterlagen

  • den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz (Einwohnermeldebescheinigung)
  • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod des Verstorbenen

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Zusätzliche Hinweise

Nachträglich benötigte Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterberegister des laufenden Jahres können persönlich während der Öffnungszeiten oder auf dem Postweg beantragt werden.

Gebühren

Gemäß § 1 der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Mecklenburg –Vorpommern (Kost VO IM M-V) vom  24. April 2007 GVOBL M-V, geändert vom 08. Oktober 2021, werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben. Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben, für jede weitere 7,50 Euro.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Standesamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Standesbeamtin

Katrin Wildenhein
Zimmer 216
Tel. +49 (0) 38393 / 374-28
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung