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Der Tod eines Menschen, welcher in der Gemeinde Ostseebad Binz verstorben ist, muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag persönlich angezeigt werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet.
Mit der Anzeige kann auch ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden.
Ausländische Urkunden müssen ggf. beglaubigt sowie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Für die Beurkundung benötigt das Standesamt folgende Unterlagen
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Nachträglich benötigte Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterberegister des laufenden Jahres können persönlich während der Öffnungszeiten oder auf dem Postweg beantragt werden.
Gemäß § 1 der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Mecklenburg –Vorpommern (Kost VO IM M-V) vom 24. April 2007 GVOBL M-V, geändert vom 08. Oktober 2021, werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben. Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben, für jede weitere 7,50 Euro.
Personenstandsgesetz (PStG)
Katrin WildenheinZimmer 216Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
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