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Wenn Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Für die öffentliche Beurkundung stehen Ihnen verschiedene zuständige Stellen (Jugendamt, Standesamt, Notar oder Amtsgericht) zur Wahl.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Beim Jugendamt oder Standesamt erfolgt die Beurkundung der Vaterschaft gebührenfrei. Die Beurkundung beim Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig.
in AusschreibungZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
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