Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen invers

Standesamt
Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Für die öffentliche Beurkundung stehen Ihnen verschiedene zuständige Stellen (Jugendamt, Standesamt, Notar oder Amtsgericht) zur Wahl.

erforderliche Unterlagen für die Anerkennungserklärung des Vaters

  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • vor der Geburt ein Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z. B. Mutterpass)
  • nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes

erforderliche Unterlagen für die Zustimmungserklärung der Mutter

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt, eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • vor der Geburt ein Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z. B. Mutterpass)
  • nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes

erforderliche Unterlagen für Zustimmungserklärungen von gesetzlichen Vertretern

  • Personalausweis oder Reisepass des Zustimmenden
  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.

Gebühren

Beim Jugendamt oder Standesamt erfolgt die Beurkundung der Vaterschaft gebührenfrei. Die Beurkundung beim Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig.

Wegweiser

Das Logo des Fachbereichs Bürgerservice

Allgemeine Verwaltung
Standesamt

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Standesbeamtin

Katrin Wildenhein
Zimmer 216
Tel. +49 (0) 38393 / 374-28
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung