Menübutton
Es ist egal, ob Sie ein Knöllchen erhalten haben, geblitzt wurden oder z.B. Ihrer Meldepflicht bei Umzug nicht rechtzeitig nachgekommen sind – der Ablauf eines Bußgeldverfahrens ist der Gleiche:
Verwarnung
Bußgeld
Einspruch
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verspäteter Einspruch)
Nach Einspruchseinlegung
Carmen PötterZimmer 217Tel. +49 (0) 38393 / 374-34E-Mail
Hochscrollen