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Finanzen
Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung sichert die Zahlungsfähigkeit unserer Gemeinde. Nur wenn alle Einzahlungen aus eigenen Finanzierungsquellen rechtzeitig zur Fälligkeit eingehen oder notfalls angemahnt oder zwangsvollstreckt bzw. bei Bedarf durch Liquiditätskredite verstärkt werden, können alle notwendigen Auszahlungen auch pünktlich geleistet werden.

Die Finanzbuchhaltung sorgt intern dafür, dass alle anfallenden Geschäftsvorfälle buchhalterisch korrekt erfasst werden. Sie bereitet damit die Ein- und Auszahlungen durch die Gemeindekasse für die jeweiligen Fachämter vor. Zugleich werden die Geschäftsprozesse damit nachvollziehbar dokumentiert.

Zahlungsverkehr

Die Gemeindekasse führt den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeindeverwaltung über verschiedene Bankkonten und ist auch Ihr Ansprechpartner bei Bezahlverfahren, Zahlungsrückständen sowie nach Mahnung und Zwangsvollstreckung. Reichen die Einzahlungen nicht aus, um Auszahlungen zu leisten, werden Liquiditätskredite aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik)
Gemeindekassenverordnung-Doppik (GemKVO-Doppik)
Abgabeordnung
Bürgerliches Gesetzbuch
Kommunalverfassung M-V
sowie Satzungen und Dienstanweisungen

Wegweiser

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Finanzen
Zahlungs­abwicklungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Kassenleiterin

Petra Relius
Zimmer 202
Tel. +49 (0) 38393 / 374-18
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung