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Die Gemeinde Ostseebad Binz finanziert u.a. aus Steuern die Aufgaben, die sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
Im Sachbereich Steuern II werden die Gewerbesteuer sowie Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer erhoben. Hier erfolgt außerdem die Festsetzung von sonstigen kommunalen Abgaben (Gebühr Wasser- und Bodenverband, Straßenreinigung) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen.
Der Sachbereich wendet sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner.
Sarah BrücknerZimmer 204Tel. +49 (0) 38393 / 374-40E-Mail
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