Menübutton
Nach Genehmigung und Zustimmung der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz:
Nach Zustimmung der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz zur Veräußerung der Garage wird dem Veräußerer ein an das Finanzamt adressiertes Formular „Eigentumswechsel an Baulichkeiten auf fremden Grund und Boden“ zugeschickt. Dieses Formular ist vom Veräußerer und vom Erwerber zu unterschreiben und an die Gemeinde Ostseebad Binz zurückzuschicken.
Nach Eingang dieses Formulars bei der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz wird dem Erwerber der neue Pachtvertrag in zweifacher Ausfertigung zugeschickt mit der Bitte, ein Exemplar unterschieben an die Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz zurückzuschicken.
Carola DrewsZimmer 201E-Mail
Hochscrollen