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Die Nummerierung der gemeindlichen Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis. Amtliche Hausnummern stellen die Erreichbarkeit aller Anwohner und damit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sicher.
Die Grundstückseigentümer bzw. Inhaber_Innen grundstücksgleicher Rechte (Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer) stellen im Zuge der Baugenehmigung bzw. vor Nutzungsbeginn einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer.
Nach Bearbeitung des Antrages wird dem Antragsteller die Hausnummer schriftlich mitgeteilt, die dann für ihn verbindlich ist. Diese wird dem Antragsteller und dem Landkreis Vorpommern-Rügen zugestellt. Danach ist die festgesetzte Hausnummer umgehend am Gebäude anzubringen. Eine Verwendung von nicht amtlich vergebenen Hausnummern ist rechtswidrig.
Carola DrewsZimmer 201E-Mail
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