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Finanzen
Vollstreckung

Vollstreckung

Die Vollstreckung ist Aufgabe des Fachamts Finanzen als kommunale Vollstreckungsbehörde. Sie ist für die Vollstreckung eigener gemeindlicher Geldforderungen aber auch für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Dritter im Wege der Vollstreckungshilfe im Ortsgebiet zuständig.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Vollstreckung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Carola Drews
Zimmer 201
Tel. +49 (0) 38393 / 374-41
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung