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Die Vollstreckung ist Aufgabe des Fachamts Finanzen als kommunale Vollstreckungsbehörde. Sie ist für die Vollstreckung eigener gemeindlicher Geldforderungen aber auch für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Dritter im Wege der Vollstreckungshilfe im Ortsgebiet zuständig.
André EckardtZimmer 202Tel. +49 (0) 38393 / 374-18E-Mail
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