Menübutton
Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?
Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des derzeitigen bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.
Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Auf Grundlage der Satzung der Gemeinde Ostseebad Binz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
Nicolle BehrensZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
Hochscrollen