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Wenn Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Für die öffentliche Beurkundung stehen Ihnen verschiedene zuständige Stellen (Jugendamt, Standesamt, Notar oder Amtsgericht) zur Wahl.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Das Kind hat rechtlich gesehen noch keinen Vater. Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, ist die Anerkennung der Vaterschaft nicht wirksam.
Beim Jugendamt oder Standesamt erfolgt die Beurkundung der Vaterschaft gebührenfrei. Die Beurkundung beim Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig.
Nicolle BehrensZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-28E-Mail
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