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Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung oder ein anderes bauaufsichtliches Verfahren (Genehmigungsfreistellungsverfahren) notwendig.
Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Zum Bauantrag gehören alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen). Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden.
Der Landkreis bietet das elektronische Baugenehmigungsverfahren an. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist der Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann Mehrfertigungen verlangen, soweit dies zur Beteiligung oder Anhörung von Stellen, die für die Entscheidung über den Bauantrag notwendig ist. Es sind die von der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingeführten Vordrucke für Bauanträge, Baubeschreibungen, Formulare oder für Anzeigen zu verwenden.
Maria KlettZimmer 107Tel. +49 (0) 38393 / 374-53E-Mail
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