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Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben beantragt. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das durch ein weitgehend eingeschränktes Prüfprogramm charakterisiert ist (§ 63) und dem „herkömmlichen“ Baugenehmigungsverfahren (§ 64) für Bauvorhaben, die nicht vom vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bzw. von der Genehmigungsfreistellung (§ 62) erfasst werden.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen bietet bereits das elektronische Genehmigungsverfahren an.
Maria KlettZimmer 107Tel. +49 (0) 38393 / 374-53E-Mail
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