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Bauordnung
Baugenehmigung erteilen

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben beantragt. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das durch ein weitgehend eingeschränktes Prüfprogramm charakterisiert ist (§ 63) und dem „herkömmlichen“ Baugenehmigungsverfahren (§ 64) für Bauvorhaben, die nicht vom vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bzw. von der Genehmigungsfreistellung (§ 62) erfasst werden.

  • Der Bauantrag muss vom Bauherrn und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (i.d.R. sind dies Architekten, Ingenieure) unterschrieben sein.
  • Die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
  • Die von Fachplanern erstellten Bauvorlagen müssen auch von diesen unterschrieben sein.

Gebühr

  • Für Amtshandlungen der Bauaufsicht werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Bearbeitungszeit

  • Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 3 Jahre. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bau begonnen werden. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare zu stellen.
  • Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen), die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung erforderlich sind, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
  • Einzelheiten zu den Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt.

Rechtsgrundlagen

Hinweise, Formulare und andere Dokumente

Der Landkreis Vorpommern-Rügen bietet bereits das elektronische Genehmigungsverfahren an.

Wegweiser

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Planen und Bauen
Bauordnung

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18609 Ostseebad Binz

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Maria Klett
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