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Bauordnung
Baulastenverzeichnis, Auskunft

  • Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstückes stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
  • Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
  • Eine Baulast beinhaltet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
  • Der § 83 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt die Eintragung und Löschung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis sowie die Auskunft daraus.

Hinweise, Formulare und andere Dokumente

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Vorpommern Rügen.

Voraussetzungen: Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Wegweiser

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Planen und Bauen
Bauordnung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Carolin Lenz
Zimmer 104
Tel. +49 (0) 38393 / 374-56
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung