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Die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf einer Baugenehmigung oder der Genehmigungsfreistellung.
Dies betrifft beispielsweise folgende Fälle
Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Bitte beachten Sie im Falle eines Antrages auf Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde Binz, die zusätzliche digitale Übersendung der Antragsunterlagen. Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen bietet ein elektronisches Baugenehmigungsverfahren an.
Auskünfte zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie in der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises V-R.
ab 02 I 2025 Lisa Baumann Zimmer 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-53 E-Mail
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