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Bauordnung
Nutzungsänderung baulicher Anlagen

Die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf einer Baugenehmigung oder der Genehmigungsfreistellung.

Dies betrifft beispielsweise folgende Fälle

  • Umnutzung von nicht Wohnzwecken dienenden Räumen in Gebäuden zu Aufenthaltsräumen
  • Umnutzung von Wohngebäuden zu gewerblichen Gebäuden bzw. Räumen
  • Führung eines landwirtschaftlichen Pferdestalles im Außenbereich durch Nicht-Landwirte
  • Nutzungsänderungen, wenn andere planungsrechtliche Vorschriften gelten, die sich insbesondere auf die Art der baulichen Nutzung erstrecken

Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Bitte beachten Sie im Falle eines Antrages auf Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde Binz, die zusätzliche digitale Übersendung der Antragsunterlagen. Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen bietet ein elektronisches Baugenehmigungsverfahren an.

Rechtsgrundlagen

Hinweise, Formulare und andere Dokumente

Auskünfte zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie in der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises V-R.  

Wegweiser

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Planen und Bauen
Bauordnung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Vertretung

Maria Klett
Zimmer 107
Tel. +49 (0) 38393 / 374-53
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung