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Bauordnung
Straßennamen, Straßenumbenennung

Die Gemeindevertretung entscheidet über neue Namen für Straßen, Wege und Plätze. Mit der Veröffentlichung entsprechender Beschlüsse im Amtsblatt werden diese rechtsgültig.

Vorschläge werden beispielsweise durch Bürgerwerkstätten und/ oder in den zuständigen Fachausschüssen beraten.

Die Vergabe eines Straßennamens muss den Orientierungsgrundsätzen entsprechen, wie z. B. der geografischer Bezug, Straßennamen der Umgebung, angrenzende Bebauung oder Persönlichkeiten welche in Binz und/oder Prora gelebt und gewirkt haben. 

Gebühr

  • keine

Bearbeitungszeit

  • keine Bearbeitungszeit festgesetzt

Erforderliche Unterlagen

  • berechtigtes Interesse

Rechtsgrundlagen