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Brand- und Zivilschutz I Feuerwehr
Brandschutz

Das Sicherheitssystem des Brandschutzes besteht aus vorbeugendem und abwehrenden Brandschutz, wobei der vorbeugende Brandschutz im wesentlichen

  • den baulichen Brandschutz
  • den anlagetechnischen Brandschutz und
  • den organisatorischen/betrieblichen Brandschutz umfasst.

„Vorbeugender Brandschutz“ umfasst damit alle Elemente der Planung und Ausführung von Brandschutzkonzepten gem. den Bauordnungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland sowie evtl. Forderungen Privater.

Der abwehrende Brandschutz umfasst die Bereiche

  • Geräteausstattung der Feuerwehr und deren personelle Besetzung
  • Zufahrt- und Zugangsmöglichkeiten zum Brandherd,
  • Möglichkeiten der Rettung von Personen, Tieren und Sachen,
  • sowie die Löschwasserversorgung.

Das auf Dualität basierende Sicherheitssystem ist die Grundlage jeder Brandschutzplanung. Der vorbeugende Brandschutz nimmt dabei eine herausragende Stellung ein.

Brandschutzbedarfsplan (BBP)

Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt das durch die Gemeinde gewollte und von ihr verantwortete Sicherheitsniveau der Gemeinde. Zudem analysiert der Brandschutzbedarfsplan die in der Gemeinde vorhandenen Gefahrenpotentiale und die Fähigkeit der Feuerwehr zu ihrer Bekämpfung. Kernthema des BBP sind die darin festgelegten Schutzziele die beschreiben, welches Leistungsniveau die Feuerwehr zukünftig erreichen soll und mit welchen Maßnahmen die Weiterentwicklung im Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung bezogen auf das Personal (ehrenamtliche Feuerwehr-angehörige, Qualifikation und Verfügbarkeit) und die Ausstattung (z.B. Fahrzeuge, Geräte, Wachen/Gerätehäuser) erreicht werden sollen.

Neben der Verpflichtung zur Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplans nach § 13 Absatz 3 der Feuerwehrorganisationsverordnung vom 21. April 2017 (GVOBl. M-V S. 84) hat die Gemeinde auch die Pflicht zur Umsetzung. Um zukünftig die Aktualität des Brandschutzbedarfsplans zu gewährleistenundden sich konkret abzeichnenden Anforderungen in den kommenden Jahren gerecht zu werden, wird der Brandschutzbedarfsplan regelmäßig fortgeschrieben

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Brand- & Zivilschutz I Feuerwehr

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Daniel Hartlieb
Zimmer 109
Tel. +49 (0) 38393 / 374-30
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung