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Anzeigepflichtig bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde sind
1. der Beginn (Anmeldung) 2. die Verlegung (Ummeldung) oder 3. die Aufgabe (Abmeldung) eines selbständigen Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle sowie der Wechsel oder 4. die Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit (Ummeldung)
Für die Anzeigen sind die gemäß § 14 Abs. 4 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Michael HansenZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-37E-Mail
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