Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen invers

Planen und Bauen
Gewerbeamt

Anzeigepflichtig bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde sind

1. der Beginn (Anmeldung)
2. die Verlegung (Ummeldung) oder
3. die Aufgabe (Abmeldung) eines selbständigen Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle sowie der Wechsel oder
4. die Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit (Ummeldung)

Für die Anzeigen sind die gemäß § 14 Abs. 4 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

    Wegweiser

    Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen

    Planen und Bauen
    Gewerbeamt

    Jasmunder Straße 11
    18609 Ostseebad Binz

    Sachbearbeiter

    Michael Hansen
    Zimmer 101
    Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
    E-Mail

    Dienstag:
    09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
    Donnerstag:
    09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
    sowie nach vorheriger Vereinbarung