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Grünplanung
Biotopschutz

Biotope, die selten oder typisch für Landschaften dieser Region sind, stehen unter einem besonderen Schutz. Wenn Sie in gesetzlich geschützte Biotope eingreifen wollen, sollten Sie sich vorher informieren.

Beispiele:

  • naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede
  • seggen- und binsenreiche Nasswiesen
  • naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche 
  • Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation
  • Verlandungsbereiche stehender Gewässer 
  • Trocken- und Magerrasen 
  • naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte 
  • Feldgehölze und Feldhecken

Gesetzlich geschützte Biotope werden in ein Verzeichnis eingetragen, das von der oberen Naturschutzbehörde geführt wird.
Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung von Biotopen führen können, sind unzulässig.

Gebühr

  • Naturschutzgenehmigungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Naturschutzgesetze (Naturschutzkostenverordnung – NatSchKostVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung.

Bearbeitungszeit

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Hinweise

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) 
  • Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz- NatSchAG M-V) 
  • Hinweise zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie 1999/ Heft 3

Formulare und andere Dokumente

  • Link

Wegweiser

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Grünplanung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter_in

Stelle befindet sich in Ausschreibung.
Zimmer 106