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Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Ahndung von Verstößen gegen ordnungsrechtliche Normen, wie z.B. gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Ostseebad Binz, sind Aufgaben des Sachbereichs. Unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ergreift der Sachbereich Sicherheit und Ordnung die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Zu unseren Aufgaben zählen insbesondere:
Michael HansenZimmer 109Tel. +49 (0) 38393 / 374-37E-Mail
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