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Raumordnung und Landesentwicklung sind Begriffe, die sich nicht auf den ersten Blick erschließen. Vielen Menschen sagen diese Begriffe nichts, obwohl sie täglich von sogenannten raumordnerischen Entscheidungen berührt sind, etwa bei der Nutzung von Verkehrsinfrastruktur, in der Freizeit oder beim Einkaufen. Raumordnung verbindet und beeinflusst alle Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeiten, Verkehrsteilnahme, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit. Sei es, dass neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen, Windenergieanlagen errichtet, neue Straßen und Brücken gebaut oder Landschaften unter Schutz gestellt werden.
Planung ist die gedankliche Vorwegnahme von Handlungen auf dem Weg zu einem gewünschten Zustand. Insofern beschäftigt sich die Raumordnung Mecklenburg-Vorpommerns mit planerischen Fragen der zukunftsorientierten Gestaltung des Landes. Wesentliches Anliegen ist, dass in allen Regionen gleichwertige Arbeits- und Lebensbedingungen geschaffen werden.
Die Gemeinden müssen sich bei der Aufstellung ihrer Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung orientieren.
Aufgaben der Ämter
Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) sind sowohl staatliche untere Landesplanungsbehörde als auch Geschäftsstelle des kommunal verfassten Regionalen Planungsverbandes.
Als untere Landesplanungsbehörde führen die Ämter für Raumordnung und Landesplanung insbesondere Raumordnungsverfahren durch, geben landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabensträger ab und führen das Raumordnungskataster.
Für das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen ist das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern (AfRL) zuständig, welches ihren Sitz in Greifswald hat.
Tom HagedornZimmer 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-52E-Mail
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