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Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden in Deutschland auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen werden können. Die Erhaltungssatzung zu diesem Zweck gilt als „kommunaler Denkmalschutz“, denn damit kann eine Kommune unabhängig vom Landes-Denkmalschutz Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veränderungen schützen.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, Erhaltungsgebiete festzusetzen. Hierbei handelt es sich um Gebiete, in denen der Rückbau, die Änderung sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungsbedürftig sind. Sie können also nicht ohne eine entsprechende Genehmigung erfolgen.
Maria KlettZimmer 107Tel. +49 (0) 38393 / 374-53E-Mail
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