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Ortsplanung
Erhaltungssatzung und erhaltungsrechtliche Genehmigungen

Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden in Deutschland auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen werden können. Die Erhaltungssatzung zu diesem Zweck gilt als „kommunaler Denkmalschutz“, denn damit kann eine Kommune unabhängig vom Landes-Denkmalschutz Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veränderungen schützen.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, Erhaltungsgebiete festzusetzen. Hierbei handelt es sich um Gebiete, in denen der Rückbau, die Änderung sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungsbedürftig sind. Sie können also nicht ohne eine entsprechende Genehmigung erfolgen.

Gebühr

  • Die Gebühr beträgt gemäß Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung  Tarif-Nr. 5 pro Bescheinigung und je angefangene 30 Minuten 7,00 €

Bearbeitungszeit

  • einen Monat entspr. § 173 Absatz 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 22 Absatz 5 Satz 2 BauGB

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
  • Lageplan
  • Ansichten, Schnitte, Grundrisse
  • Baugenehmigung
  • Gutachten

Zusätzliche Hinweise

  • Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung sowie digital bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

Formulare und andere Dokumente

Wegweiser

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Planen und Bauen
Bauordnung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Vertretung

Maria Klett
Zimmer 107
Tel. +49 (0) 38393 / 374-53
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