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Ortsplanung
Gestaltungssatzung

Ziel der Gestaltungssatzung ist die Bewahrung des historisch geprägten Erscheinungsbildes der zentralen Bereiche des Ostseebades. Neubauten sollen die besondere Gestaltung und Atmosphäre der historischen Bäderarchitektur aufnehmen und sich somit in das einzigartige Ensemble zurückhaltend einfügen. Dabei soll auch eine Weiterentwicklung der Architektur nicht ausgeschlossen werden, sofern die Grundprinzipien der historischen Bäderarchitektur gestalterisch aufgenommen und in eine neue Formensprache übersetzt werden.

Änderungen von baulichen Anlagen, die nicht verfahrensfrei gemäß § 61 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) sind, bedürfen stets einer Genehmigung.

Gebühr

  • Die Gebühr beträgt gemäß Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung  Tarif-Nr. 5 pro Bescheinigung und je angefangene 30 Minuten 7,00 €
  • Wird die Einhaltung der Festsetzungen der Gestaltungssatzung innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft, erhebt der Landkreis Vorpommern-Rügen als untere Bauaufsichtsbehörde die Kosten des Verfahrens.

Bearbeitungszeit

  • als Einzelverfahren: je nach Aufwand und Umfang der Antragsunterlagen
  • im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens: drei Monate nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Landkreis V-R gem. § 63 Abs. 3 LBauO M-V
  • im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens: einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde gem. § 62 Abs. 3 LBauO M-V

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen
  • Ansichten, Schnitte, Grundrisse
  • Materialangaben
  • Lageplan

Zusätzliche Hinweise

  • Die Prüfung der Einhaltung der Festsetzungen der Gestaltungssatzung erfolgt überwiegend innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens.

Rechtsgrundlagen

Formulare und andere Dokumente

Wegweiser

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Planen und Bauen
Bauordnung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Vertretung

Maria Klett
Zimmer 107
Tel. +49 (0) 38393 / 374-53
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung