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Ziel der Gestaltungssatzung ist die Bewahrung des historisch geprägten Erscheinungsbildes der zentralen Bereiche des Ostseebades. Neubauten sollen die besondere Gestaltung und Atmosphäre der historischen Bäderarchitektur aufnehmen und sich somit in das einzigartige Ensemble zurückhaltend einfügen. Dabei soll auch eine Weiterentwicklung der Architektur nicht ausgeschlossen werden, sofern die Grundprinzipien der historischen Bäderarchitektur gestalterisch aufgenommen und in eine neue Formensprache übersetzt werden.
Änderungen von baulichen Anlagen, die nicht verfahrensfrei gemäß § 61 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) sind, bedürfen stets einer Genehmigung.
ab 02 I 2025 Lisa Baumann Zimmer 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-53 E-Mail
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