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Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Wer also beabsichtigt, im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen Aufgrabungen vorzunehmen, benötigt dafür eine Aufgrabeerlaubnis.
Aufgrabungen, wie z.B. der Neubau, der Umbau, die Reparatur und das Verlegen von Rohrleitungen, Hausanschlussleitungen usw. im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Ostseebad Binz, bedürfen einer vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung.
Die Erteilung einer Aufgrabeerlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt nur auf Antrag des Bauträgers oder einer von ihm beauftragten Firma. Die Zustimmung ist Grundlage für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum und dient gleichzeitig als Voraussetzung für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
André Schruff Zimmer 102Tel. +49 (0) 38393 / 374-60E-Mail
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