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Straßenunterhaltung
Aufgrabeerlaubnis für den öffentlichen Verkehrsraum

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Wer also beabsichtigt, im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen Aufgrabungen vorzunehmen, benötigt dafür eine Aufgrabeerlaubnis.

Aufgrabungen, wie z.B. der Neubau, der Umbau, die Reparatur und das Verlegen von Rohrleitungen, Hausanschlussleitungen usw. im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Ostseebad Binz, bedürfen einer vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung.

Die Erteilung einer Aufgrabeerlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt nur auf Antrag des Bauträgers oder einer von ihm beauftragten Firma. Die Zustimmung ist Grundlage für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum und dient gleichzeitig als Voraussetzung für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

Zusätzliche Hinweise

  • Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Aufgrabegenehmigung und melden Sie die Fertigstellung, damit der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde die Arbeiten abnehmen kann und eventuelle Schäden an den öffentlichen Verkehrsflächen ausgeschlossen bzw. behoben werden können.

Wegweiser

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Planen und Bauen
Tiefbau

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

André Schruff
Zimmer 102
Tel. +49 (0) 38393 / 374-60
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung