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Straßenunterhaltung
Durchführung von Straßenreparaturarbeiten im öffentlichen Straßenraum

Für die Durchführung von Straßenreparaturarbeiten und Straßenbauarbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist die Gemeinde Ostseebad Binz verantwortlich. Der Straßenbau ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt dem sogenannten Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis oder Gemeinde).

Wenn Sie beabsichtigen, im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen Aufgrabungen vorzunehmen, benötigen Sie dafür eine Aufgrabeerlaubnis.

Zusätzliche Hinweise

  • Informationen zum Antragsverfahren einer Aufgrabeerlaubnis finden Sie im Bereich Verkehrstechnik und Sondernutzungen
  • Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Aufgrabegenehmigung und melden Sie die Fertigstellung, damit der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde die Arbeiten abnehmen kann und eventuelle Schäden an den öffentlichen Verkehrsflächen ausgeschlossen bzw. behoben werden können.

Wegweiser

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Planen und Bauen
Tiefbau

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

André Schruff
Zimmer 102
Tel. +49 (0) 38393 / 374-60
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung