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Der Sachbereich Tiefbau und Straßenunterhaltung überprüft regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Pollersysteme, Straßenabläufe und Kleineinleiter.
Als Poller werden senkrechte im Boden befestigte Pfähle bezeichnet. Sie werden eingebaut, um das Befahren oder Beparken von Bereichen wie Gehwegen, Radwegen oder Fußgängerzonen mit breiten Fahrzeugen zu verhindern. Um eine temporäre Durchfahrt zum Beispiel für Feuerwehrfahrzeuge oder die Müllabfuhr zu ermöglichen, werden Klapppoller oder Steckpoller verwendet, die sich mit einem Spezialschlüssel bedienen lassen.
Es ist wichtig, dass die Poller nur ausnahmsweise versenkt werden, damit nur temporär die Durchfahrt möglich ist. Sollten Sie beobachten, dass ein oder mehrere Poller offensichtlich lange den Verkehr ermöglich, melden Sie die Störung bitte online unter Bürgeranliegen.
Das Gleiche gilt auch bei verstopften Straßenabläufen. Besonders im Herbst können diese durch Laub und Schmutz verdreckt sein und verhindern somit das Ablaufen des Regenwassers. Auch hier sind wir für Ihre Meldungen dankbar!
Als Kleineinleiter werden Grundstücke bezeichnet, die weniger als 8 m³/Tag Abwasser nicht in eine öffentliche Kanalisation, sondern direkt in das Gewässer einleiten oder versickern.
André Schruff Zimmer 102Tel. +49 (0) 38393 / 374-60E-Mail
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