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Der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes (LWaG) obliegt bis auf Ausnahmen dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Dort ist die Aufgabenwahrnehmung beim Fachbereich 3 (Bau und Umwelt), Fachdienst 44 (Umwelt), Fachgebiet Wasserwirtschaft angesiedelt.
Hauptaufgabe ist die Gewässeraufsicht, die sich sowohl auf oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und das Grundwasser bezieht.
Beispielsweise bedarf das Einleiten von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer sowie in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche beim Landkreis zu beantragen ist.
Des Weiteren ist die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich z. B. an Brücken, Ufermauern, Pumpen, Stegen und Treppen wasserrechtlich genehmigungspflichtig.
Nähere Information finden Sie auf der Webseite des Landkreises Vorpommern-Rügen.
André Schruff Zimmer 102Tel. +49 (0) 38393 / 374-60E-Mail
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