Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen invers

Tiefbau
Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Reinigung von Abwasser.

Wenn für Ihr Grundstück also kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen bzw. öffentliche Kanalisation besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine dezentrale Abwasseranlage, z.B. über eine Kleinkläranlage, gereinigt werden.

Die Abwasserbeseitigungspflicht liegt in Zuständigkeit des Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR).

Gebühr

  • Die Gebühren sind in der Grundstücksabwasseranlagengebührensatzung des ZWAR festgesetzt.

Zusätzliche Hinweise

  • Nach Angaben des ZWAR werden Grundstückskläranlagen mit mechanischer Reinigung nach Abfuhrplan einmal jährlich geleert. Abflusslose Gruben werden bei Bedarf entleert. Der Termin ist mindestens eine Woche vorher mit dem ZWAR zu vereinbaren.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

Das Logo des Fachbereichs Planen und Bauen

Planen und Bauen
Tiefbau

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

André Schruff
Zimmer 102
Tel. +49 (0) 38393 / 374-60
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung