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Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Reinigung von Abwasser. Wenn für Ihr Grundstück also kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen bzw. öffentliche Kanalisation besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine dezentrale Abwasseranlage, z.B. über eine Kleinkläranlage, gereinigt werden.
Die Abwasserbeseitigungspflicht liegt in Zuständigkeit des Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR).
André Schruff Zimmer 102Tel. +49 (0) 38393 / 374-60E-Mail
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